Welche PPWR-Pflichten treffen Ihren Betrieb?
Die EU-Verpackungsverordnung verteilt die Pflichten nach Rollen, nicht nach Branchen. Derselbe Betrieb kann gleichzeitig Lieferant, Erzeuger und Importeur sein, und für jede Rolle gilt etwas anderes. Diese Einordnung sagt Ihnen, welche Rollen auf Sie zutreffen, welche Dokumente Sie dafür brauchen, welche Fristen für Sie zählen und was Sie als Nächstes tun sollten.
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Woher die Angaben stammen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), insbesondere Art. 3 (Begriffe), Art. 15 bis 21 (Pflichten der Wirtschaftsakteure), Art. 16 (Lieferanten), Art. 38 und 39 mit Anhang VII und VIII: Volltext auf EUR-Lex
- Rollenzuordnung, Beispiele und Fristenübersicht: Merkblatt der IHK Nürnberg für Mittelfranken, 11/2025
- Bußgeldtatbestände zur PPWR gelten erst ab 12.02.2027: § 68 VerpackDG
Diese Einordnung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Sie ersetzt weder die Prüfung des Verordnungstextes noch, im Zweifel, den Rat eines Anwalts oder Ihres Verbandes.