Stand: 28. August 2026
PPWR-Wissen
Sechs Fragen, die uns Betriebe seit dem 12. August 2026 stellen, mit der Antwort und der Fundstelle dazu. Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Formular.
Die Seiten
Wie wir arbeiten
- Jede Aussage hat eine Fundstelle. Am Ende jeder Seite steht, woraus sie stammt, mit Artikel, Absatz und Datum. Wo wir etwas nicht belegen können, schreiben wir das hin, statt es zu behaupten.
- Wir drohen nicht mit Bußgeldern. Die Bußgeldvorschrift zur Verordnung gilt erst ab dem 12. Februar 2027 und zählt die betroffenen Artikel einzeln auf. Wer pauschal mit 200.000 Euro wirbt, hat sie nicht gelesen.
- Das ist keine Rechtsberatung. Wir geben Vorschriften wieder und ordnen sie ein. Verbindlich ist der Text der Vorschrift, und im Zweifel gehört die Frage zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
- Sichtbares Datum. Jede Seite trägt ihren Bearbeitungsstand. Die Verpackungsverordnung ist in Bewegung, und eine Seite ohne Datum ist wertlos.
Woraus wir arbeiten
Erste Quelle ist der deutsche Amtsblatttext der Verordnung (EU) 2025/40. Zweite Quelle ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, weil dort die deutschen Pflichten, Fristen und Bußgelder stehen. Dritte Quelle ist die zweite Fassung der Fragen und Antworten der Europäischen Kommission vom 3. August 2026: zwanzig Kapitel, über dreißig neue Einträge, nur auf Englisch und im deutschsprachigen Netz bisher kaum ausgewertet. Ein großer Teil dessen, was auf diesen Seiten steht, stammt von dort.
Fundstellen
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, deutscher Amtsblatttext, ABl. L vom 22.01.2025.
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). gesetze-im-internet.de
- Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt: PPWR Frequently Asked Questions, 2. Fassung vom 03.08.2026. environment.ec.europa.eu
Diese Seite gibt den Wortlaut der genannten Vorschriften und Veröffentlichungen wieder und ordnet ihn ein. Sie ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Text der jeweiligen Vorschrift.