PPWR-Autopilot
Pflicht seit 12.08.2026, ohne Größenschwelle

Die Artikel-16-Erklärung entsteht aus Ihrer Rechnung.

Sie liefern Folien, Kartonagen, Etiketten oder Verpackungsmaterial. Seit dem 12. August verlangt Ihr Kunde zu jeder Lieferung die Unterlagen für seinen Konformitätsnachweis. Der PPWR-Autopilot liest Ihre Rechnungen und schreibt die Erklärungen. Auf Ihrem Briefpapier, auf Ihrem Rechner.

Im Einsatz bei einem Verpackungshersteller in Bayern. Kontakt auf Anfrage, mit Zustimmung des Kunden.

PPWR-Autopilot
Programmfenster des PPWR-Autopiloten: Zielordner wählen, Rechnungen hineinziehen
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Rechnungen in einem Stapel

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fertige Erklärungen als PDF

72 Sek.

für den ganzen Durchlauf

Am 27.08.2026 an echten Rechnungen eines Kunden gemessen, nicht geschätzt. Eine der 51 war ein Scan ohne Textebene und wurde gemeldet statt geraten.

Kostenlos, ohne Anmeldung

Nicht sicher, was für Ihren Betrieb gilt?

Die Verordnung verteilt die Pflichten nach Rollen. Derselbe Betrieb kann gleichzeitig Lieferant, Erzeuger und Importeur sein, und für jede Rolle gilt etwas anderes. Neun Fragen, dann wissen Sie, welche Rollen auf Sie zutreffen, welche Dokumente Sie brauchen, welche Fristen für Sie zählen und ob Sie dafür überhaupt Software brauchen.

Läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.

Einordnung starten Verpackungstypen erfassen Lieferantenfragebogen, PDF Supplier questionnaire, PDF

Was Artikel 16 von Ihnen verlangt

Kurz und ohne Juristendeutsch. Verbindlich ist der Text der Verordnung (EU) 2025/40.

Wen es trifft

Jeden, der Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert. Ohne Größenschwelle, vom Zehn-Mann-Betrieb bis zum Konzern.

Was zu liefern ist

Alle Informationen und Unterlagen, die Ihr Kunde für den Konformitätsnachweis braucht: Material, Aufbau, Normen, Stoffgrenzwerte. Verständlich, auf Papier oder elektronisch.

Was das im Alltag heißt

Pro Rechnung, pro Position, pro Kunde ein Dokument. Bei jeder Materialänderung von vorn. Heute tippt das jemand von Hand ab.

Ausführlich, mit dem Wortlaut von Artikel 16 und den Fundstellen: Was Artikel 16 von Ihnen als Lieferant verlangt.

Drei Schritte, dann läuft es

Keine Plattform, in die jemand etwas einpflegt. Ein Programm, das aus der Rechnung liest, die Sie ohnehin schreiben.

1

Vorlage einrichten

Wir hinterlegen Ihre Textbausteine und Ihr Briefpapier. Was in der Erklärung steht, geben Sie frei, nicht wir.

2

Rechnungen hineinziehen

PDF aus jedem ERP, auch mehrere auf einmal. Wahlweise direkt angebunden an Microsoft Dynamics 365 Business Central.

3

Erklärungen liegen im Ordner

Je Rechnungsposition ein fertiges PDF, benannt und abgelegt, wo Ihre Sachbearbeitung es erwartet. Auch auf SharePoint.

Das kommt hinten heraus

Ein vollständiges Dokument nach Artikel 16, mit Artikel, Rechnungsnummer, Lieferant und den Angaben zu Stoffen, Schwermetallen und PFAS. Kein Sprachmodell schreibt hier mit: gleiche Rechnung, gleiches Dokument, jedes Mal. Das können Sie prüfen und dafür geradestehen.

Sprache Deutsch oder Englisch. Ausschlüsse wie Paletten oder Expressversand pflegen Sie selbst in einer Liste, ohne uns.

Ausschnitt einer erzeugten Erklärung nach Artikel 16 PPWR

Nicht das Bußgeld. Der Auftrag.

Es wird gerade viel mit Bußgeldern geworben. Der Blick ins Gesetz ist nüchterner: § 66 VerpackDG zählt einzeln auf, welche Artikel der Verordnung bußgeldbewehrt sind, und Artikel 16 steht nicht darunter. Wer Ihnen für eine fehlende Lieferantenerklärung ein Bußgeld androht, hat den Paragrafen nicht gelesen.

Ihr Risiko liegt woanders, und es ist größer. Ihr Kunde darf eine Verpackung ohne Konformitätsnachweis nicht in Verkehr bringen, und den Nachweis führt er mit Ihren Unterlagen. Fehlen sie, verlieren Sie nicht Geld an eine Behörde, sondern die Bestellung an den nächsten Lieferanten. Das ist der Grund, warum die Fragebögen gerade jetzt bei Ihnen eintreffen.

Klein anfangen. Oder gleich automatisieren.

Vier Stufen, je nach Größe. Die erste kostet nichts, die zweite 149 € einmalig. Ab der dritten arbeitet das Werkzeug für Sie, und erst die vierte greift in Ihr ERP. Sie können jederzeit von unten nach oben wechseln; wer wechselt, bekommt das schon Gezahlte angerechnet.

Stufe 1, kostenlos
0 € selbst prüfen
  • Einordnung in neun Fragen: welche Rollen und Fristen für Sie gelten
  • Typenliste mit Mängelliste aus Ihrem eigenen Formblatt
  • Lieferantenfragebogen Deutsch und Englisch als PDF
  • Läuft im Browser, nichts wird übertragen, keine Anmeldung
Einordnung starten
Stufe 2, für den Anfang
149 € einmalig
kein Abonnement
  • Zehn Vorlagen zum Ausfüllen, Word und PDF
  • Lieferanteninformation nach Artikel 16, Deutsch und Englisch
  • Checkliste Anhang VII, Konformitätserklärung nach Anhang VIII
  • Anschreiben an Lieferanten, Nachweisübersicht, Fristenblatt
  • Aktualisierungen der Vorlagen bis 31.12.2028
  • Sie füllen selbst aus, das ist der Unterschied zur Stufe 3
  • Wenn Sie nicht dazu kommen: Ausfüllhilfe + 290 €, wir legen die ersten zehn Typen an
Die Mappe ansehen
Stufe 3, die Akte
390 € im Jahr
oder 39 € im Monat, bis 10 Typen
  • Sie füllen nicht aus, Sie tragen ein: die Erklärung entsteht beim Tippen
  • Je Verpackungstyp ein PDF und eine Word-Datei mit Ihren Angaben im Kopf
  • Feste Abrufadresse je Typ, die Sie Ihren Kunden nennen statt jeder Einzelantwort
  • Fassungen bleiben nachvollziehbar: neue ersetzen alte, ohne sie zu löschen
  • Bis 50 Verpackungstypen: 990 € im Jahr oder 99 € im Monat
  • Kein Einrichtungspreis. Was Sie erzeugt haben, bleibt Ihnen auch nach der Kündigung
Akte kostenlos ausprobieren
Stufe 4, das Programm
4.900 € Einrichtung einmalig
+ 249 € im Monat
  • Für Betriebe ab etwa fünfzig Verpackungstypen, darunter genügt die Stufe 2 oder 3
  • Erklärungen entstehen automatisch aus Rechnung oder Business Central
  • Artikelstamm bis 30 Artikelfamilien, Vorlage Deutsch und Englisch
  • Ablage und Archiv, Pflege der Vorlagen bei neuem Verordnungswortlaut
  • Tag 1 Vorführung, Woche 2 Abnahme, danach monatlich kündbar nach sechs Monaten
  • Erweiterung Artikel 39, EU-Konformitätserklärung: einmalig + 1.500 €
Standard-Paket buchen Erweiterung Artikel 39 buchen

Vor Stufe 4 steht die Vorführung. Drei anonymisierte Rechnungen genügen, Sie sehen das Ergebnis an Ihren eigenen Belegen, und erst danach entscheiden Sie. Vorführung anfragen. Wenn Sie sich schon entschieden haben, buchen Sie oben direkt. Der Haken gilt für beide Knöpfe des Programms.

Die Zahlung läuft über Stripe, unter anderem per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und Klarna; welche Zahlarten angeboten werden, entscheidet Stripe nach Land und Gerät. Firmenname und Rechnungsanschrift werden dort abgefragt, die Rechnung kommt von uns. Beim Standard-Paket enthält die erste Zahlung die Einrichtung und den ersten Monat, zusammen 5.149 €, danach 249 € im Monat. Die monatliche Leistung läuft sechs Monate und ist danach monatlich kündbar. Die Einrichtung beginnt, sobald die Zahlung eingegangen ist; bei SEPA-Lastschrift dauert das einige Bankarbeitstage.

Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Mehr als 30 Artikelfamilien, Konnektoren für weitere Systeme oder eine DMS-Anbindung auf Anfrage.
Betriebe in Bayern: der Digitalbonus Bayern fördert bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 7.500 €, bei unter 50 Beschäftigten und unter 10 Mio. € Umsatz. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, das Kontingent wird monatlich vergeben, das Programm läuft bis 31.12.2027. Wichtig: Sie dürfen erst nach der Bewilligung beauftragen. Wer vorher anfängt, verliert die Förderung für das ganze Vorhaben. Den Antrag bereiten wir mit vor, die Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Schicken Sie drei Rechnungen.

Drei anonymisierte Rechnungs-PDFs genügen. Sie bekommen die fertigen Erklärungen dazu zurück und sehen an Ihren eigenen Belegen, was herauskommt. Kostenlos und ohne Verkaufsschleife.

rm@mkwt-strategy.tech

Oder telefonisch: 0170 4138225, Robin Markwart